Grundvoraussetzung für einen Gewerbebetrieb im Bereich Abfall ist eine
Genehmigung nach § 53 des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG). Sie erlaubt
Sammeln, Beförder, Makeln, Handeln, Lagern und Behandeln von nicht gefährlichen
Abfällen. Ab einer Lagermenge von 100 to bzw. Handelsmengen von mehr als 10 to
pro Tag ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzrecht erforderlich.
Beide Genehmigungen liegen vor und können von Ihnen heruntergeladen werden. Zusätzlich
besitzen wir eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb und nach der
Qualitätsnorm DIN ISO 9001. Dadurch verfügen wir nicht nur über ein sehr hohes
Qualitätsniveau, sondern unterliegen wir in zweierlei Hinsicht zusätzlichen
jährlichen Kontrollen. Dies tun wir, um Ihnen ein möglichst gutes Gefühl in die
Zusammenarbeit mit uns zu geben.