Genehmigungen - es_001

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Qualität u. Kompetenz
Qualität und Kompetenz
Genehmigungen
Grundvoraussetzung für einen Gewerbebetrieb im Bereich Abfall ist eine Genehmigung nach § 53 des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG). Sie erlaubt Sammeln, Beförder, Makeln, Handeln, Lagern und Behandeln von nicht gefährlichen Abfällen. Ab einer Lagermenge von 100 to bzw. Handelsmengen von mehr als 10 to pro Tag ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzrecht erforderlich. Beide Genehmigungen liegen vor und können von Ihnen heruntergeladen werden. Zusätzlich besitzen wir eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb und nach der Qualitätsnorm DIN ISO 9001. Dadurch verfügen wir nicht nur über ein sehr hohes Qualitätsniveau, sondern unterliegen wir in zweierlei Hinsicht zusätzlichen jährlichen Kontrollen. Dies tun wir, um Ihnen ein möglichst gutes Gefühl in die Zusammenarbeit mit uns zu geben.
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